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1. Allgemeines

1.1 Allen unseren Leistungen und Lieferungen liegen diese Bedingungen sowie etwa gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu Grunde. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sich der Vertragspartner auf diese bezogen hat und wir nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.2 Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Ebenso bedürfen alle Abänderungen der Schriftform. Eine Vereinbarung durch die von dem Schriftformerfordernis abgewichen werden soll, bedarf ihrerseits der Schriftform.

2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind so lange freibleibend, bis wir eingehende Aufträge schriftlich bestätigt haben. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Absprachen hierzu bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.2 Unsere Produktinformationen und sonstigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Maßangaben und technischen Daten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diese als verbindlich Bezeichnet haben.

2.3 Falls nach Angebotsabgabe im Zuge der ständigen technischen Weiterentwicklung Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, dürfen wir die technisch veränderte Ausführung liefern. Dabei sind Wir zu Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maßen und Qualitätsangeben Berechtigt, sofern sie unter der Abwägung aller Umstände für den Kunden zumutbar sind. Qualitätsverbesserungen bei Material, Verpackung und Maßen sind jederzeit zulässig.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in EUR, mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, einschließlich Verladen Im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und sonstiger Kosten. Einfuhrkosten, Bruchversicherung und Mindermengenzuschläge kommen in der von uns festgelegten Höhe in Anrechnung. Für Leistungen, die Später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden, dürfen wir etwaige nach Angebotsabgabe Eingetretene Lohn- und / oder Materialerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag In Rechnung zu stelle.

4. Liefertermin / Lieferfrist (künftig Lieferzeit genannt) Lieferverzug

4.1 Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Die von uns genannten Liefertermine können von uns aus unvermeidlichen und unverschuldeten Gründen 14 Tagen unter- oder überschritten werden. Bei eingetretenem Lieferverzug darf die vom Kunde zu setzende Nachfrist nicht kürzer als 14 Arbeitstage sein.

4.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Wir werden dem Kunde Den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Die vorbezeichneten Umstände Sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.

4.3 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. Werden der Versand oder die Abnahme des Kiefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so können wir ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnen, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat. Gleichzeitig werden alle unsere bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit einer angemessenen, verlängerten Frist zu beliefern.

4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

4.5 Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang entgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, Wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teiles der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung fallenden Vertragspreises zu zahlen. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen. Im Übrigen gilt zum Haftungsumfang die nachstehende Regelung gem. Ziffer 11.3.

4.6 Kommen wir in Verzug und erwächst hieraus dem Kunden ein Schaden, so ist er berechtigt eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % insgesamt aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung Nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

4.7 Gewährt uns der Kunde, wenn wir uns im Verzug befinden – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefällen – eine angemessene Frist zur Leistung und halten wir diese Frist nicht ein, ist der Kunde Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.

4.8 Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 9.2 dieser Bedingungen.

5. Zahlung, Zahlungsverzug, Zurückhaltung, Rücktritt

5.1 Zahlungen sind in bar und ohne jeden Abzug und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung, Spesen und Diskont gehen zu Lasten des Kunden.

5.2 Befindet sich einer unserer Kunden mit der Gesamtforderung oder bei vereinbarter Teilzahlung mit einer Teilforderung in Verzug, löst er einen Scheck oder Wechsel nicht ein, oder treten Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit auf, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Dass gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. In diesem Fall sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst Sicherheit leistet oder durch Dritte Sicherheit geleistet wird.

5.3 Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen i.H. v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mind. jedoch 8 % geltend machen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner Gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, berechnen wir im Fall verspäteter Zahlungseinganges 5 % Zinsen aus dem Rechnungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt.

5.4 Der Kunde darf seine Forderungen gegen uns, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund nicht an Dritte abtreten. 5.5 Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.

5.6 Sind wir berechtigt Schadenersatz wegen Nichterfüllung gegenüber dem Kunden zu verlangen, so beträgt der zu ersetzende pauschalierte Mindestschaden 30 % des vereinbarten Nettopreises. Der Betrag ist herabzusetzen, wenn uns der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

6.2 handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtlichen Sondervermögen oder ein Unternehmen des öffentlichen Rechts, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt so bleiben alle von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht, bevor Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang Weiterzuverwenden (zu veräußern oder zu verarbeiten). Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch Verarbeitung oder Umbildung zu einer neuen, Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch Verarbeitung oder Umbildung zu einer neuen, einheitlichen Sache verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltware, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung der neuen Sache verwendeten Ware zu. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen i.H. des anteiligen Betrags unserer Rechnung einschließlich Mehrwertsteuer mit allen Nebenrechnungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Das gilt auch für die im Fall, dass der Kunde die durch die Weiterveräußerung wie im zustehende Kaufpreisforderung in ein mit einem Abnehmer oder Dritten vereinbarten Kontokorrent einstellt. Wir nehmen diese Abtretung an.

6.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen sowie Eingriffen Dritter, hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6.6 Bei Verbindungen mit einem Grundstück oder beweglichen Sachen Dritter sowie Be- oder Verarbeitung im Rahmen Eines Werkvertrages tritt der Kunde bereits jetzt die Werklohnforderung und/oder den dadurch entstehenden Miteigentumsanteil in Höhe unseres anteiligen Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer für die mitverarbeitete Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

6.7 Der Kunde wird hiermit ermächtigt, die vorstehenden abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs selbst einzuziehen, soweit er die eingehenden Beträge unverzüglich an uns weiterleitet. Mit Zahlungsverzug, Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenz Verfahrens oder bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

6.8 Der Kunde ist zum pfleglichen Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Wir haben das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nach vorheriger Ankündigung jederzeit in Augenschein zu nehmen. Der Kunde hat die Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, besonders zu lagern und als solche zu Kennzeichnen.

6.9 Von Zwangsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

6.10 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten das Eigentum an den Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Kunde unsere vorgenannten Rechte, so ist er uns zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

6.11 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten allein aufgrund dieser Eigentumsvorbehaltsregelung oder zusammen mit sonstigen Sicherheiten unsere gesicherten Ansprüche um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.

6.12 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

7. Gefahrenübergang und Versand

7.1 Erfüllungsort ist der Ort unseres Lieferwerks. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versand, geht die Gefahr mit der Übergabe an die Transportperson oder mit dem Verlassen des Werks auf Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Ware mit unserem Transportmittel transportiert wird.

7.2 Wir sind berechtigt, alle Lieferungen auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden zu versichern.

7.3 Weist die Lieferung zur Zeit der Ankunft beim Kunden Transportschäden auf oder werden diese später erkennbar, hat der Kunde unverzüglich eine schriftliche Tatbestandsaufnahme bei dem Fahrtführer zu verlangen.

8. Haftung, Mängel und Gewährleistung

8.1 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer ist bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Darüber hinaus verbleibt es hier bei der Regelung der §§ 377, 378 HGB ( Untersuchungspflicht, Rügepflicht ).

8.2 Wir haften nur für die Mangelfreiheit unserer Originalware. Nimmt der Kunde oder ein Dritter an dieser Originalware Veränderungen gleich welcher Art vor, sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, dass einwandfrei feststellbar ist, dass der vorhandene Mangel mit der vorgenommenen Veränderung in keinerlei Zusammenhang steht.

8.3 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitgehende Ansprüche unberührt.

8.4 Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

8.5 Der Kunde hat uns zur Vornahme des Nacherfüllungsanspruches angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

9. Haftung für Mängel der Lieferung (Gewährleistung)

9.1 Für Schäden die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur – bei Vorsatz – bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers; der Organe oder leitender Angestellten – bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben – bei Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter oder leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

9.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.4 Unser Schadensersatz bei Nichterfüllung des Kunden: Sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, so beträgt der zu ersetzende pauschalierte Mindestschaden 20 % des vereinbarten Preises. Der Schadensbetrag ist anzuheben, wenn wir einen höheren, oder herabzusetzenden, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

10. Verbindlichkeit des Vertrages:

10.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen Verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

11. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftbeziehungen mit dem Kunden erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern, soweit es nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Ansprüche des Bestellers ist, falls der Besteller Kaufmann ist und nicht zu den in § 4 HRB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, für beide Teile Warendorf.

HVI GmbH & Co KG
Zur Herrlichkeit 16 / B64
D-48231 Warendorf